Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

1. Anmeldung, Reisebestätigung

1.1. Mit der Anmeldung zu einer ausgeschrieben Reise bietet der Reisende der FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennt der Reisende diese Allgemeinen Reisebedingungen an, die die gesetzlichen Regelungen (insbesondere §§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB-InfoV) ergänzen und das Vertragsverhältnis zwischen FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH als Reiseveranstalter und dem Reisenden näher ausgestalten.

1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisende ist an seine Anmeldung bis zur Annahme durch FAMILYWILDLIFE TOURS GmbH, jedoch längstens 14 Tage ab dem Datum der Anmeldung gebunden.

1.3. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH   zustande. Der Reisende erhält dazu von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH eine schriftliche Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt.

1.4. Die vorliegenden Reisebedingungen gelten ausschließlich für die von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH selbst veranstalteten Reisen.

1.5. Bei einzelnen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, oder Reisen fremder Veranstalter, die im Prospekt mit dem Zusatz „Diese Reise wird von einem FAMILY WILDLIFE TOURS -Partner veranstaltet“ versehen und damit als Reisen eines Fremdveranstalters deklariert sind, tritt FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH nur als Vermittler auf. Bei diesen Leistungen bzw. Reisen gelten ausdrücklich die Geschäfts- bzw. Reisebedingungen des jeweiligen fremden Vertragspartners. Diese werden dem Reisenden bei Vertragsschluss vorgelegt bzw. vollständig übermittelt.

2. Bezahlung, Zusendung von Reisedokumenten

2.1. Nach Vertragsabschluss wird nach Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB eine Anzahlung fällig, die in Höhe von 20% des Reisepreises zu zahlen ist. Für Schiffsreisen/Kreuzfahrten beträgt die Anzahlung 25% des Reisepreises, Flüge zu tagesaktuellen Preisen werden bei Buchung zu 100% fällig.

2.2. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

2.3. Der restliche Reisepreis wird spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6.2 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.4. Bei Buchungen, die weniger als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

2.5. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reisenden ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Bei Überweisungen ist der vollständige Zahlungseingang des Reisepreises auf dem Konto von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH maßgeblich.

2.7. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach seiner Wahl bei vollständigem Zahlungseingang des Reisepreises ausgehändigt oder zugesandt.

2.8. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und als Entschädigung Rücktrittskosten nach Ziffer 5.3. dieser Reisebedingungen vom Reisenden zu verlangen, wenn dieser den fälligen Reisepreis nach einer Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht gezahlt hat.

2.9. Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

3. Leistungen

3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Angebotes von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH und den ausdrücklich mit dem Reisenden vereinbarten Sonderwünschen sowie den hierauf bezogenen, die Vereinbarung nachträglich wiedergebenden Informationen in der Reisebestätigung.

3.2. Die im Angebot von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH enthaltenen Angaben sind bindend. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH  behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung konkreter Reiseleistungen der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird.

3.3. Aus den genannten Gründen behält sich FAMILY WIDLIFE TOURS GmbH überdies auch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des konkreten Reisepreises der Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird.

3.4. Reisebüros und Reiseleitungen sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisevertrages abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss auch aufgrund des spezifischen Charakters von Trekking- und Expeditionsreisen notwendig werden und die von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden adäquate Ersatzleistungen angeboten.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.4. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren und Einreisegebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse (Kostenfaktoren) gemäß der jeweils nachfolgenden Berechnung zu ändern, wobei der entsprechende Erhöhungsbetrag zum vereinbarten Reisepreis addiert wird:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH bei einer auf den Sitzplatz des jeweiligen Reisenden bezogenen Erhöhung den konkreten Erhöhungsbetrag vom Reisenden verlangen. In den anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden, konkreten Erhöhungsbetrag kann FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH vom jeweiligen Reisenden verlangen. Sofern die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-, Flughafengebühren oder Einreisegebühren erhöht werden, kann FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH den jeweils anteiligen, konkreten Erhöhungsbetrag vom jeweiligen Reisenden verlangen. Bei einer Änderung der geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH den entsprechenden, anteiligen, konkreten Erhöhungsbetrag der Verteuerung vom jeweiligen Reisenden verlangen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.

4.5. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH hat gegenüber dem Reisenden eine solche Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. Eine Preiserhöhung muss dem Reisenden jedoch spätestens mit Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Abreisetermin zugehen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH  in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.

4.7. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Reisenden

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder seinen empfangszuständigen Personen. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH empfiehlt ausdrücklich, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

5.3. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs sowie der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn eine Entschädigung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis unter Beachtung der nachstehenden Staffel festsetzen (pauschalieren):

Bei allen von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH veranstalteten Reisen - ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten - kann FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH  eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:

Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 20%,

vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%,

vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

vom 21. bis zum 15.Tag vor Reiseantritt 50%,

vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 95%.

Bei allen von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten kann FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH  eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:

Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%,

vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 40%,

vom 21. bis zum 15.Tag vor Reiseantritt 60%,

vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 80%,

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 95%.

5.4. Dem Reisenden ist es jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die unter Ziffer 5.3 für den einzelnen Fall ausgewiesenen pauschalen Kosten.

5.5. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der FAILY WILDLIFE TOURS GmbH gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

6.1. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reisende den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn er durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

6.2. Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH bis 5 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten (Zugang beim Reisenden). In jedem Fall ist FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7. Höhere Gewalt

7.1. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH kann den Reisevertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt kündigen, wenn dadurch die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Reisenden die Kündigung gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7.2. Weiterhin ist FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Abhilfe, Minderung, Kündigung

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

8.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

8.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel an der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

9. Haftung und Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, – soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

– soweit die FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2. Für alle Schadensersatzforderungen des Reisenden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH bei Sachschäden auf 4000,– € beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

9.3. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Reiseprogramme usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so gekennzeichnet wurden, dass sie als solche für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen des Reiseveranstalters sind.

9.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH  ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9.5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter dessen unten genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist, oder wenn es sich um deliktische handelt.

10.2. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen unabhängig von der genannten Frist darüber hinaus binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Es wird empfohlen, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH   gegenüber innerhalb der genannten Monatsfrist anzuzeigen.

10.3. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr.

10.4. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10.5. Die Abtretung von Ansprüchen gegen FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen bzw. Mitreisenden einer gemeinsam gebuchten Reise.

11. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH verpflichtet sich, Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die notwendigen Pass- und Visumerfordernisse, insbesondere über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gelten möglicherweise andere Pass- und Visumerfordernisse, über die das zuständige Konsulat Auskunft gibt. Darüber hinaus verpflichtet sich FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH, den Reisenden über die notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.

12.2. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Vorstehendes gilt auch, wenn der Reisende FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH mit der Besorgung beauftragt hat. Von den diplomatischen Vertretungen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visumanträge sind im Pauschalpreis nicht enthalten.

12.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere gilt dies auch für die korrekte Schreibweise des eigenen Namens sowie der Namen aller ggf. in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Reisende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, entsprechend der offiziellen Schreibweise im Reisepass.

12.4. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH bedingt sind.

13. Gültigkeiten der Prospektangaben

13.1. Sämtliche Angaben über Leistungen, Programme, Termine, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand der Drucklegung im September 2017

13.2. Mit Erscheinen eines neuen Prospekts, verlieren alle vorher erschienenen Prospekte/ Flyer etc. ihre Gültigkeit.

14. Sonderleistungen, Vergünstigungen

Im Prospekt beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen der FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH, insbesondere Frühbucherrabatte, werden ausdrücklich nur bei den von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH veranstalteten Reisen gewährt. Für entsprechende Regelungen anderer Veranstalter ist FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH nicht verantwortlich.

15. Unterrichtung des Fluggastes über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH ist auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmers verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung der Reise für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so ist FAMILY WILLIFE TOURS GmbH verpflichtet, dem Reisenden den Namen bzw. des Luftfahrtunternehmen(s) mitzuteilen, die wahrscheinlich die betreffenden Flüge durchführen werden. Sobald FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH Kenntnis über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens erhält, wird sie den Reisenden über die Identität der bzw. des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichten. Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH  für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom Grund des Wechsel unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicher zu stellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH  sorgt dafür, dass der betreffende Reisende für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der oder des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsel des Luftfahrtunternehmens. Die von der europäischen Gemeinschaft veröffentlichte gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist im Internet aktuell abrufbar unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm oder auf Anfrage bei FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH  erhältlich.

16. Datenschutz

FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH überlassene personenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.

Soweit nicht für FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH erkennbar ist, dass der Reisende zukünftig keine schriftlichen Informationen über aktuelle Angebote wünscht, möchte FMILY WILDLIFE TOURS GmbH auch weiter unter Nutzung der dafür notwendigen Daten informieren. Auf der Website von FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH bzw. über die unten bezeichnete Adresse des Reiseveranstalters kann der Reisende jederzeit mitteilen, dass er die Zusendung weiterer Informationen nicht wünscht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Einholung von Zustimmungen zur Datenverarbeitung bleiben unberührt.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand; Sonstiges

17.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Kunde kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

18. Einschränkungen

Irrtum bei Preisangaben und Terminen bleiben vorbehalten.

Stand Januar 2018

Reiseveranstalter:

FAMILY WILDLIFE TOURS GmbH

Im Keverbachtal 1

56330 Kobern-Gondorf/Deutschland

Geschäftsführer: Nicole Tarlach

Amtsgericht Koblenz

HRB 25863

USt-IdNr. DE296408310

 

 

 

 

info@family-wildlife-tours.de

+49 (0) 2607 9634910

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